Kath. Familienzentrum Arche Noah, Schwerte

Haselackstr. 20
58239 Schwerte
Telefon: 02304-18482
Leitung: Jennifer Köcke

Träger

Kath. Kitas Östliches Ruhrgebiet gGmbH

Öffnungszeiten

Mo-Fr: 07:00-16:00 Uhr

Städtische Anmeldeseite

Kinder
50
Gruppen
2
Mitarbeitende
11

Gruppenformen

I (ab 2 Jahren)
1
II (unter 3 Jahren)
1
III (ab 3 Jahren)
1
barrierefrei
ja
Inklusionsplätze
ja

Pädagogische Schwerpunkte

Sprache Inklusion

Besonderheiten

Erzählwerkstatt Familienzentrum Familienpastoraler Ort

Über uns

„So wie du bist, hat Gott dich ausgedacht. Er hat dich wirklich wunderbar gemacht.“

Unsere Einrichtung bietet Kindern, sich individuell zu entfalten. Sie vermittelt Kindern ein Gefühl von Verlässlichkeit und Vertrauen. Wir haben einen ganzheitlichen Ansatz und machen unsere Kinder stark. Unsere Kita ist ein Familienzentrum und arbeitet nach der Bildungsvereinbarung. Wir sind eine Schwerpunkteinrichtung mit dem Blick auf Inklusion und Sprache. Da wir ein pastoraler Ort sind, legen wir viel Wert auf Religionspädagogische Arbeit. Im Kindergartenalltag arbeiten wir im situationsorientierten Ansatz und leben partizipativ miteinander. Das pädagogische Angebot in der Tagesstätte ist darauf abgestimmt, dass alle Kinder in ihrer jeweiligen Entwicklungsstufe individuell angesprochen und ihre Fähigkeiten gefördert werden. Um den Bildungs- und Entwicklungsverlauf unserer Kinder zu dokumentieren nutzen wir ein Entwicklungsportfolio. Bilder, Werke, Fotos und Bildungsgeschichten, die die Lern- und Entwicklungsprozesse des Kindes sichtbar machen werden in einem Ordner gesammelt. Der Ordner ist Eigentum des Kindes. Das Kind entscheidet selbstständig über die Inhalte und erhält die dafür nötige Begleitung und Hilfestellung.

Betreuungszeiten

Wir sind eine katholische Einrichtung. Bei einen Anmeldegespräch erklären sich die Eltern bereit, dass sie im Konzept festgelegte religiöse Erziehung in der Einrichtung mittragen.

Wir bieten in unserer Einrichtung 35 Std. / Woche und 45 Std. / Woche Betreuung an. Die Kinder bekommen wären der Betreuungszeit ein Frühstück und Mittagessen. Die Eltern tragen hierfür die Kosten.

Neben Berufstätigkeit können soziale und familiäre Grunde für einen 45 Std. / Woche ausschlaggebend sein. In jedem Jahr wir eine Bedarfserhebung erstellt, worin von den Eltern, deren Kinder die Einrichtung besuchen, schriftlich begründen wird, warum ein 45 Std. / Woche Platz weiterhin erforderlich ist (Beschäftigungsnachweis).  Kinder die schon die Einrichtung besuchen, haben Vorrang auf einen 45 Std. / Woche Platz.

Zusammenarbeit mit den Eltern

Wir möchten mit unseren Eltern partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Das erste Kennenlernen findet während eines Hausbesuches statt. Die Gruppenerzieher lernen die Kinder in ihrer gewohnten Umgebung kennen. Sie als Eltern sollen sich bei uns wohlfühlen. Damit wir das auch bei ihren Kindern schaffen, gewöhnen wir sie sanft, von den Eltern begleitet nach den „Berliner Model“ ein.

Nach der Eingewöhnung findet das erste Elterngespräch statt. In regelmäßigen Abständen finden Elternsprechtage statt. Gelebte Erziehungspartnerschaft bedeutet für uns gegenseitiges Verstehen und Verständnis. Sie als Experten für ihr Kind und wir als Fachkräfte gestalten so im Konsens Erziehungsprozesse.

Aufnahmekriterien

Über die Platzvergabe entscheidet die Kindergartenleitung nach den vom Träger für die Tageseinrichtung vorgegebenen und vom Rat der Tageseinrichtung vereinbarten Aufnahmekriterien.

Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Es wird jährlich auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit dem Jugendamt (Jugendhilfeplanung) die Bedarfsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Jahr festgelegt.

Zusätzlich besteht eine Kooperation mit dem Marienkrankenhaus Schwerte.

Folgende Aufnahmekriterien sind häufig relevant

  • Ortszugehörigkeit
  • Religion
  • Alter des Kindes
  • Gruppenmischung
  • Berufstätigkeit der Eltern / Alleinerziehend
  • Geschwisterkinder in der Einrichtung

Elternbeitrag

Für die Inanspruchnahme eines Kindergartenplatzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung – ganz gleich welcher Trägerschaft- kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Betragshöhe sind die „positiven“ Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.schwerte.de/politik-verwaltung/verwaltung/anliegen-a-z/Kindertageseinrichtungen-elternbeitrag