Kath. Kita St. Marien
Arbeiten als Kita-Leitung
Offene Stellen
Kita-Leitung bei den katholischen KITAS RUHR
Als Kita-Leitung übernehmen Sie Verantwortung für die Ihnen anvertrauten Kinder und führen gleichzeitig das Team der jeweiligen Kindertageseinrichtung.
Bei uns haben Sie die Möglichkeit Ihr Wissen einzusetzen, um unsere Kindertageseinrichtungen weiterzuentwickeln, aber auch um aktiv am Qualitätsmanagement mitzuwirken.
Natürlich gehört auch die pädagogische Arbeit mit den Kindern zu Ihrem Aufgabengebiet. So ist es an Ihnen, sicherzustellen, dass die Kinder in ihrem Entwicklungsprozess optimal gefördert werden, aber auch, dass eine Kommunikation auf Augenhöhe und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern stattfindet.
Voraussetzungen
Eine Tätigkeit als Kita-Leitung erfordert eine abgeschlossene Berufsausbildung als Erzieher:in mit Zusatzqualifikation, ein Studium der Sozialpädagogik oder gleichwertiges.
Idealerweise verfügen Sie auch bereits über Berufserfahrung als (stellvertretende) Einrichtungsleitung.
Benefits
Profitieren Sie von den Vorteilen eines traditionsreichen Arbeitgebers mit modernem Unternehmensansatz auf Basis christlicher Werte in einem zukunftsorientierten und sozialen Berufsfeld.
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Tarifliche Entlohnung lt. KAVO -
Attraktive Fortbildungs- & berufliche Aufstiegsmöglichkeiten -
Deutschland Job-Ticket Zuschuss -
Weihnachtszuwendung & pauschale Jahreszahlung -
30 Tage Urlaub & Heiligabend/ Silvester frei -
Sonderurlaub an christl. Feiertagen oder Anlässen -
Vergünstigungen für diverse Geschäfte & Online-Shops durch Corporate Benefits -
Betriebliche Altersvorsorge & Eigenvorsorge durch Entgeltumwandlung -
Bezahlte Freistellung aus familiären Notsituationen od. Anlässen
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Exerzitien - eine Auszeit für die Begegnung mit Gott
Ansprechpersonen
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Birgit Sprenger
Pädagogische Fachbereichsleitung- Kath. Kindertageseinrichtungen Östliches Ruhrgebiet gGmbH
- 0231 1848-280
- birgit.sprenger@gemeindeverband-ruhr.de
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Martina Kuhlmann
Pädagogische Fachbereichsleitung- Kath. Kindertageseinrichtungen Ruhr-Mark gem. GmbH
- 0231 1848-540
- martina.kuhlmann@gemeindeverband-ruhr.de
Informationen zu unseren Trägern
Ihre Fragen - unsere Antworten
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Wie kann ich mich bewerben?
Bewerben können Sie sich ganz bequem online über den „Jetzt bewerben“ Button der jeweiligen Stellenanzeige.
Zu den offenen Stellen gelangen Sie hier.
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Ist die ausgeschriebene Stelle noch aktuell?
Solange unsere Stellenanzeigen online zu sehen sind, wurde die Stelle noch nicht besetzt und eine Bewerbung lohnt sich in jedem Fall. Aber generell können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren, wenn Sie sich für eine Arbeit bei uns interessieren.
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Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?
Nach Bewerbungseingang erhalten Sie schnellstmöglich eine Rückmeldung und möglicherweise eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Wir melden uns in jedem Fall zurück, falls es aber mal länger als zwei Wochen dauern sollte, zögern Sie nicht, die jeweilige Ansprechperson zu kontaktieren.
Nach dem erfolgreichen Vorstellungsgespräch ist auf Wunsch eine Hospitation möglich. Andernfalls erfolgt eine telefonische Rückmeldung und im besten Fall die Einstellung.
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Kann ich mich auch bewerben, wenn ich nicht alle Anforderungen erfülle?
Wir bewerten jede Bewerbung individuell. Es lohnt sich also, sich zu bewerben, auch wenn nicht alle Anforderungen erfüllt werden können.
Lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen müssen wir bei jeder Bewerbung beachten.
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Welche Unterlagen muss ich meiner Bewerbung beifügen?
Wir benötigen von Ihnen ein individuelles Anschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf und Ihre relevanten Zeugnisse.
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Ich habe keine passende Stellenausschreibung für mich gefunden, kann ich mich auch initiativ bewerben?
Falls Sie keine passende Stelle gefunden haben, freuen wir uns über Ihre Initiativbewerbung.
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Wer sieht meine eingegebenen Daten und wie lange werden diese gespeichert?
Gemäß der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sieht ihre Bewerbung nur die zuständige Person in der Personalabteilung, die zuständige Person aus dem Pädagogischen Fachbereich und die Kita-Leitung. Ihre Bewerbungsunterlagen werden spätestens 6 Monate nach der Bewerbung gelöscht.
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Welche Sonderzahlungen bietet der Träger?
Wir bieten eine Weihnachtszuwendung an, die bis zu 84,51 % beträgt und im November ausbezahlt wird.
Die Höhe richtet sich nach der Eingruppierung. Hier ein Auszug (§2 Abs. 1 Anlage 14) aus der KAVO:
„§ 2 Höhe der Zuwendung
(1) Die Zuwendung beträgt
- ⇒ in den Entgeltgruppen 1 bis 8: 84,51%
- ⇒ in den Entgeltgruppen 9/9a bis 12: 70,69%
- ⇒ in den Entgeltgruppen 13 bis 15: 68,09%
eines Monatsentgelts.“
Auszubildende (Verwaltung, PiA und Anerkennungsjahr) erhalten sogar eine Weihnachtszuwendung in Höhe von 90 %.
Den Erhöhungsbeitrag der Weihnachtszuwendung erhalten die Mitarbeitenden pro Kind (bis 27) in Höhe von 20 €, wenn es sich um eine Vollzeitbeschäftigung handelt. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Betrag in der Höhe des anteiligen Beschäftigungsumfanges, §2 Abs. 3 Anlage 14 KAVO.
Im Dezember wird die Pauschale Jahreszahlung in Höhe von 24% an unsere Mitarbeitenden ausbezahlt; §26a KAVO.
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Wie hoch ist die Zuzahlung zum Job-Ticket?
Der Träger beteiligt sich mit 25% am Deutschland-Ticket Job.
Das Deutschland-Ticket Job ist bundesweit gültig und ermöglicht deutschlandweite Fahrten im ÖPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum. Reisende können also alle Busse und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs in ganz Deutschland nutzen. Ausgenommen sind der Fernverkehr und Fahrten in der ersten Klasse.
→ Kosten für das Deutschland-Ticket Job: 63 €
→ Zuschuss Kita gem. GmbH: 15,75 €
→ zusätzlicher Rabatt der DSW21: 3,15 €⇒ Kosten für die Mitarbeitenden: 44,10 €
Nähere Informationen zur Beantragung gibt gerne die Kita-Leitung oder der Fachbereich Personal.
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Wer vertritt meine Interessen?
Unsere Mitarbeitenden wählen die Mitglieder ihrer Mitarbeitervertretung. Die Regelungen dazu sind in der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) geregelt.
Die Aufgaben der Mitarbeitervertretung sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten im gewerblichen Bereich und von Personalräten in den öffentlichen Verwaltungen. Aber im Gegensatz zu vielen weltlichen Betrieben weist der kirchliche Dienst eine sehr hohe Zahl an Mitarbeitervertretungen auf, da diese in der kirchlichen Grundordnung und der Mitarbeitervertretungsordnung zwingend eingefordert werden.